Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigter
Buchführer beraten ihre Mandanten in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Dabei werden sie von Steuerfachangestellten unterstützt. Sie bearbeiten
Steuererklärungen und prüfen eingegangene Steuerbescheide auf eventuelle
Unstimmigkeiten, um gegebenenfalls innerhalb der zulässigen Fristen Einspruch zu erheben.
Sie erledigen Lohn- und Gehaltsabrechnungen und oftmals die gesamte Buchführung für die
betreuten Unternehmen bis zur Vorbereitung des Jahresabschlusses - der abschließenden
Ertrags- und Verlustrechnungen - eines Unternehmens. Zur Erledigung dieser Aufgaben
sprechen und korrespondieren sie mit Mandanten, Mitarbeitern der Finanzbehörde und
anderen Institutionen; nutzen die Vorteile der elektronischen Datenverarbeitung und
beachten die Änderung im gesamten Steuer- und Finanzrecht.
Inhalte und Ablauf
Laut Ausbildungsrahmenplan lernen die Auszubildenden beispielsweise im 1.
Ausbildungsjahr:
Während des 2. Ausbildungsjahres wird den Auszubildenden u. a.
vermittelt:
im 3. Ausbildungsjahr wird u.a. vermittelt:
Aufstiegsfortbildung (nach entsprechender Berufspraxis)
Nach abgeschlossener Berufsausbildung bieten sich u. a. Ausübungsmöglichkeiten in Praxen
bzw. Kanzleien von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern,
vereidigten Buchprüfern sowie in Steuerberatungsgesellschaften, in
Buchprüfungsgesellschaften und in Abteilungen des Rechnungs- und Personalwesens von
Betrieben.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
erfolgt eine Zwischenprüfung und am Ende des 3. Ausbildungsjahres erfolgt die
Abschlussprüfung
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