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BERUFLICHE FÖRDERABTEILUNG

INFORMATIONSBLATT

Berufsvorbereitungsjahr der Beruflichen Förderabteilung

1. Aufgaben und Ziele

Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach § 3 Abs. 1 und 2 der Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung (ThürSoFöV) vom 6. April 2004 (GVBl. S. 482) in der jeweils geltenden Fassung  werden eigene Klassen gebildet.

In diese Klassen werden Schüler aufgenommen, um sie auf den Eintritt in eine Berufsausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis vorzubereiten.

Die Jugendlichen wählen, entsprechend ihren Neigungen, Berufsfelder aus, in denen sie besonders gefördert werden. In diesen Berufsfeldern können sie umfangreiche praktische Erfahrungen sammeln und theoretische Erkenntnisse erwerben.

In Berufspraktika gewinnen sie betriebliche Erfahrungen und vertiefen und erweitern ihre erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Das Berufsvorbereitungsjahr hilft somit den Jugendlichen bei der Wahl des für sie richtigen Berufes und fördert ihre Berufsreife.

2. Zugangsvoraussetzungen und Organisation

Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) wird nach Maßgabe der unterschiedlichen Lernvoraussetzungen in folgenden Formen geführt:

  1. für Schüler ohne Hauptschulabschluss, die nach Ende der Vollzeitschulpflicht mindestens die Klassenstufe 8 der Regelschule oder die Klassenstufe 9 der Förderschule im Bildungsgang der Lernförderung abgeschlossen haben,

a) in Vollzeitunterricht als BVJ 1 und

b) in Teilzeitunterricht für Schüler, die an berufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit oder an vergleichbaren Maßnahmen der Jugend- oder Sozialhilfe nach §21a Abs. 3 Satz 1 ThürSchulG teilnehmen, als BVJ1/k.

  1. für Schüler ohne Hauptschulabschluss, die nach Ende der Vollzeitschulpflicht ein Zeugnis oder einen Abschluss nach Nummer 1 nicht besitzen,

a) in Vollzeitunterricht als BVJ 2 und

b) in Teilzeitunterricht nach Maßgabe der Nummer 1 Buchst. B als BVJ 2/k. Ihnen kann auch nach Besuch des BVJ 2 oder des BVJ 2/k ein weiteres Jahr im BVJ 1 oder im BVJ 1/k angeboten werden.

  1. für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach § 3 Abs. 1 und 2 ThürSoFöV als BVJ B in Vollzeit- oder Teilzeitunterricht.

Schüler können im Rahmen des Angebots der Wirtschaft an einem Betriebspraktikum teilnehmen. Die Dauer des Praktikums beträgt in den Formen BVJ 1 und BVJ A1 bis zu 30 Unterrichtstage und in den Formen BVJ 2, BVJ A2 und BVJ B bis zu 15 Unterrichtstage.

3. Wochenstunden     

Rahmenstundentafel für das Berufsvorbereitungsjahr

Fächer und Lernfelder

Wochenstunden

Pflichtfächer 

BVJ 1

BVJ 2

BVJ/k 1 und 2

Allgemeiner Unterricht 

     

Deutsch 

3 3 2

Religion/Ethik

1 1 1

Mathematik

3 3 1

Sozial- und Verhaltenskunde

2 2 1

Wirtschaftslehre

2 2 1

Sport

2 2 2

Fachtheoretischer Unterricht

6 6 5

Fachpraktischer Unterricht inkl. Praktikum

16 14 -

Ergänzungs- oder Förderunterricht

1 3 1
. . . .

Pflichtstundenzahl

36 36 14

 

4. Beendigung und Abschluss

Die Schüler des Berufsvorbereitungsjahrs erhalten bei erfolgreichem Abschluss des Bildungsgangs das Abschlusszeugnis über das Berufsvorbereitungsjahr und erfüllen die Berufsschulpflicht. Die Schüler des BVJ 1 und BVJ 1/k erwerben mit dem Abschlusszeugnis einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss. Der Bildungsgang ist erfolgreich abgeschlossen, wenn in den einzelnen Fächern der Rahmenstundentafel zumindest ausreichende Leistungen erreicht wurden.

Ein Abgangszeugnis erhalten die Schüler, wenn der Bildungsgang nicht erfolgreich abgeschlossen wurde.

5. Anmeldung  

Die Anmeldung zum Besuch der Berufsschule hat in der Regel spätestens bis zum ersten Unterrichtstag des Schuljahres zu erfolgen.

Die Anmeldung erfolgt durch den Schüler selbst oder bei minderjährigen Schülern durch deren Erziehungsberechtigten.

Bei der Anmeldung sind ein Bewerbungsschreiben, Lichtbild, Lebenslauf und das letzte Schulzeugnis vorzulegen.

Die Bewerbungsunterlagen sind zu richten an:

Berufliche Schulen des Unstrut-Hainich-Kreises
Sondershäuser Landstraße 39
99974 Mühlhausen/Thür.

Telefon / Fax / e-mail

Anmeldeformular (PDF)


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